APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ersatz für verlorenes Rezept – Können wir dieses Rezept abrechnen?

Können wir dieses Rezept mit dem Zusatz „Ersatz für verlorenes Rezept“ abrechnen?

Krankenkasse ist die Techniker Krankenkasse (IK 106377509), verordnet wurde:
„06978149 Karison Salbe SAl 30 g N2
Ersatz für verlorenes Rezept“

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