Seit dem 1. Juli 2019 gilt es, den neuen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung und damit auch neue Regelungen bei der Rezeptbelieferung zu beachten. Einiges hat sich geändert, von der Importregelung über die Sonder-PZN bis hin zum Preisanker.
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Wie läuft bisher die Umsetzung des neuen Rahmenvertrags in der Praxis?