DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Dosierung auf dem Rezept

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Angabe der Dosierung auf allen Rezepten, auf denen Arzneimittel verordnet sind, verpflichtend zu machen. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) hervor. Bisher müssen Ärzte nur bei Rezepturen und Betäubungsmitteln eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept notieren.

Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

Was erwarten Sie von Ihrer Standesvertretung, wenn die Regelung, die Gebrauchsanweisung bzw. einen Hinweis auf die schriftliche Anweisung auf jeder Arzneimittelverordnung anzugeben, tatsächlich kommen sollte?

Das Ergebnis ist eindeutig: Die Mehrheit der über 2.300 teilnehmenden Apothekenmitarbeiter baut darauf, dass die Standesvertretung etwas unternimmt. So erwarten 11 % eine Vergütung des Mehraufwandes (Rücksprachen mit dem Arzt, Ergänzungen auf dem Rezept) und 24 % erhoffen sich einen eindeutigen vertraglichen Ausschluss von Retaxationen, wenn die Anweisung auf dem Rezept fehlt. 47 % wünschen sowohl eine Vergütung des Mehraufwands als auch einen vertraglichen Ausschluss von Retaxationen. 19 % der Umfrageteilnehmer glauben hingegen, dass die Standesvertretung nichts zu diesem Thema unternimmt.

Nun bleibt nur noch abzuwarten, inwiefern der Referentenentwurf umgesetzt wird.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

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