Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juni 2019 entschieden: Auch eine geringfügige Werbegabe ist wettbewerbswidrig, wenn sie bei der Rezepteinlösung ausgegeben wird.
Welche Meinung haben Sie zum Urteil des BGH, dass künftig nur geringfügige Werbegaben verschenkt werden dürfen, wenn der Kunde ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament kauft, nicht aber, wenn er ein Rezept einlöst?