APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir auf diese Verordnung für ein Kind das Original abgeben?

Trotz Recherche sind wir uns bei folgender Verordnung für ein Kind unsicher:

„2 x Movicol Junior aromafrei Pulver 90 St. EMRA-MED Arzneimittel GmbH PZN 10410963“
(zulasten der AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505).
Diese Packung hat keine N-Kennzeichnung.

Darf hier zwei Mal das Original mit PZN 10086830 abgegeben werden? Oder benötigen wir dafür ein neues Rezept?

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