Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Angabe der Dosierung auf allen Rezepten, auf denen Arzneimittel verordnet sind, verpflichtend zu machen. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) hervor. Bisher müssen Ärzte nur bei Rezepturen und Betäubungsmitteln eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept notieren.
Was erhoffen Sie sich von Ihrer Standesvertretung, wenn die Regelung, die Gebrauchsanweisung bzw. einen Hinweis auf die schriftliche Anweisung auf jeder Arzneimittelverordnung anzugeben, tatsächlich kommen sollte?