Wir hatten zuletzt an einem Sonntag Notdienst. Kaum ein Rezept hatte ein Noctu-Kreuz. Dürfen wir an so einem Feiertag zulasten der verschiedenen Krankenkassen die Notdienstgebühr von 2,50 € berechnen, auch wenn das Feld „noctu“ nicht angekreuzt ist? Oder muss der Kunde die Gebühr dann selbst zahlen?
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