APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Größere Menge als N1 auf Entlassrezept – ist der Arztwille bindend?

Uns liegt ein Entlassrezept vor, auf dem
„Clexane 8000 i.E. 80 mg FS 24 St.“ verordnet wurden.

Wir wissen, dass auf ein Entlassrezept nur kleine Mengen (N1-Größen) aufgeschrieben werden dürfen. Müssen wir die Menge jetzt kürzen oder ist der Wille des Arztes bindend?

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Alexander Raths – stock.adobe.com