APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wer darf eine fehlerhafte Wirkstärke korrigieren?

Wir haben ein Kassen­rezept zulasten der AOK Bayern über „25 mg Quetiapin Heumann 50 St. und Quetiapin Neurax 25 mg 50 St.“ erhalten.
Der Patient war auf­grund der Wirkstärken irritiert und eine Rück­sprache mit dem Arzt ergab, dass es einmal 25 mg 50 St. und einmal 100 mg 50 St. hätten sein sollen, der Arzt hatte sich hier verschrieben.

Muss das Rezept für diese Änderung neu ausge­stellt werden oder dürfen wir dies selber korrigieren?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com