Im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seitdem haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Versorgung mit medizinischem Cannabis zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Therapieoption ist, wie aus den von der ABDA veröffentlichten Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) sowie aus den Analysen von IQVIA ersichtlich wird, offensichtlich gefragt.
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