Uns liegt ein Rezept zulasten der TK vor, auf dem ein bestimmtes Agomelatin-Präparat verordnet ist (N2). Das verordnete Präparat ist rabattiert, wir haben jedoch nur ein anderes Präparat (Agomelatin Glenmark) vorrätig. Dieses ist ebenfalls rabattiert.
Müssen wir das verordnete Rabattarzneimittel vorrangig abgeben oder können wir auf das vorrätige austauschen?
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