APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Übernimmt die GKV eine Augensalbe, die als Medizinprodukt im Handel ist?

Wir haben ein befreites Kassen­rezept (HEK) über „Vitapos Augen­salbe“ für einen noch nicht voll­jährigen Patienten erhalten, der am Marshall-Smith-Syndrom leidet.

Der Arzt ist der Überzeugung, dass die Salbe von der KK bezahlt wird. Wir finden sie aber nicht in der Ausnahme­liste der verordnungs­fähigen Medizin­produkte und es handelt sich auch nicht um ein Arznei­mittel, daher würden wir uns die Salbe voll bezahlen lassen.

Gibt es etwas, was wir übersehen haben?

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