Aktuell wird diskutiert, ob die GKV nicht-invasive molekulargenetische Bluttests bei schwangeren Frauen zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 in ihren Leistungskatalog aufnehmen sollte. Der Test ist schon seit einigen Jahren verfügbar, muss jedoch privat bezahlt werden. Die riskantere Fruchtwasseruntersuchung wird bei Frauen mit einer Risikoschwangerschaft bereits von den Kassen übernommen.
Sind Sie der Meinung, dass der nicht-invasive Test zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 grundsätzlich eine Kassenleistung werden sollte?