APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man hier durch Pharmazeutische Bedenken einen Austausch verhindern?

Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung:

Krankenkasse: BARMER GEK (IK 107280004)
„REQUIP-MODUTAB 4 mg 84 Retard­tabletten N3 2x!!!“
„REQUIP-MODUTAB 8 mg 84 Retard­tabletten N3 4x!!!“

Die beiden Medikamente müssten aufgrund von Rabatt­verträgen ausge­tauscht werden.

Könnten hier gegen einen Austausch Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden? Wie muss man dies dokumentieren?

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Alexander Raths – stock.adobe.com