Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung:
Krankenkasse: BARMER GEK (IK 107280004)
„REQUIP-MODUTAB 4 mg 84 Retardtabletten N3 2x!!!“
„REQUIP-MODUTAB 8 mg 84 Retardtabletten N3 4x!!!“
Die beiden Medikamente müssten aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden.
Könnten hier gegen einen Austausch Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden? Wie muss man dies dokumentieren?
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