Wir haben einen Patienten, der aufgrund seiner Erkrankung seit geraumer Zeit ölige Dronabinoltropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.) als Appetitstimulans verschrieben bekommt.
Müssen wir bzw. der Arzt für diese Rezeptur nun neuerdings eine Genehmigung einholen oder können wir die Rezepte, da der Patient die Tropfen ja schon öfter erhalten hat, weiter einfach beliefern?
Wie verhält es sich bei Neuverordnungen? Betrifft die Genehmigungspflicht nur Cannabisblüten/-Extrakte oder gilt sie auch für die öligen Tropfen nach NRF?
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