Wenn Apotheker/innen und PTA vom Rahmenvertrag sprechen, ist meist der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V gemeint.
Den zurzeit gültigen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V in der Fassung vom 1. Juni 2016 haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Berlin (nachstehend „GKV-Spitzenverband“ genannt) und der Deutsche Apothekerverband e. V. abgeschlossen.