APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen Rezepte verspätet mit der Kranken­kasse abgerechnet werden?

Uns ist bei unserer Rezept­abrechnung ein Rezept „durch­ge­rutscht“, da es erst knapp vor Laden­schluss am Monats­letzten beliefert wurde. Können wir es trotzdem noch abrechnen? Und wenn ja, gibt es hier Fristen, die zu berück­sichtigen sind?

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