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DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizinprodukten
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Medizinprodukte mit Arzneicharakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läusemittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabefähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Altersgruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).
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In der DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungsfähigen Medizinprodukte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.
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