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Thema: Krankschreibung bei Erkältung via WhatsApp

Mit „AU-Schein“ ist seit Mitte Dezember 2018 ein kostenpflichtiger Service verfügbar, der es Arbeitnehmern ermöglicht, im Falle einer Erkältung ganz ohne Arztbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten. Dazu muss der Kranke im Rahmen eines WhatsApp-Chats Fragen zu Symptomen und etwaigen Risiken beantworten. Anhand dieser Angaben wird dann eine Diagnose gestellt. Lautet diese „Erkältung“, stellt ein Arzt ein Krankschreiben aus und sendet dieses dem Betroffenen als Foto über WhatsApp zu. Damit kann dieser den Arbeitgeber und die Krankenversicherung informieren. Einen Tag später erhält er die AU zusätzlich im Original per Post.

Nach Angaben des Unternehmens ist das Krankschreiben via Chat rechtens und die Umsetzung über WhatsApp DSGVO-konform – doch es gibt auch kritische Stimmen, die von dieser Art der Krankschreibung abraten.

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