Folgendes Rezept wurde uns mit der Begründung retaxiert, dass die Packung keine N-Bezeichnung habe:
Krankenkasse: AOK Rheinl. Pfalz/Saarl. (IK:107310373)
"Olanzapin Ct 10mg Tabl. 98 St!”
Auf unseren Einspruch, dass es eine Stückzahlverordnung sei, antwortete die Kasse, wir hätten demzufolge eine 70er- und eine 28er-Packung abgeben sollen.
Unsere Frage ist: Müssen wir die verordnete Menge aus normierten Packungen stückeln oder dürfen wir eine vorhandene Packung mit 98 Tabletten abgeben, die aber keine N-Bezeichnung hat?
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