DAP LEXIKON

„Sonderkennzeichen / Sonder-PZN“

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharma­zentral­nummer) vergeben ist, sind die Sonder­kennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arznei­mittel­abrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Z. B.: Rezepturen (09999011), einzeln importierte verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel (09999117) usw.

Häufig findet das Sonderkennzeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendungen, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen die Faktoren für folgende Fälle:

  • Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 3: (15/15)-Import(e) nicht lieferbar
  • Faktor 4: (15/15)-Import(e) und Rabattarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 5: Akutversorgung/Notdienst
  • Faktor 6: Pharmazeutische Bedenken
  • Faktor 7: Wunscharzneimittel

» Technische Anlage

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