AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48

Arzneimittelabgabe auf Privatrezept

Grundsätzliches und Sonderfälle

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur nach Vorlage einer gültigen Verordnung an den Patienten abgegeben werden. Meistens handelt es sich dabei um ein rosa Muster-16-Rezept, das über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wird. Doch auch Privatrezepte berechtigen zum Erhalt eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Welche Regeln für Privatrezepte zu beachten sind und welche Personen wann welche Arzneimittel auch ohne gültige Verordnung erhalten dürfen, erfahren Sie in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 48.

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