APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Packungen von Immunsuppressiva darf man im Entlassmanagement abgeben?

Wir bekommen aus einer Klinik immer wieder Entlass­rezepte, auf denen Immun­suppressiva verordnet sind. Dazu haben wir eine Frage:

Eine Patientin hat auf dem Entlassrezept „Sandimmun Optoral 25 mg N2 50 St.“ verordnet bekommen.

Da die Patientin auf Sandimmun Optoral im Kranken­haus eingestellt wurde, muss das Original-Präparat ab­ge­geben werden. Bei Abgabe eines Generikums könnte es zu Spiegel­schwankungen kommen, darum steht der Wirk­stoff Ciclosporin ja auch auf der Sub­stitutions­ausschluss­liste (was einen Austausch ohnehin unter­bindet).

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Nun ist es so, dass keine N1-Packung im Handel erhältlich ist und somit die N2-Packung vom Arzt verordnet wurde. Gibt es hier grund­sätzlich irgendeine Abgabe­möglichkeit oder sollte die Patientin besser direkt zum nieder­gelassenen Arzt?

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