Wir haben in der Urlaubszeit zwei am selben Tag ausgestellte identische Rezepte für einen Patienten erhalten über „Novaminsulfon 500 1A Pharma FTA 50 St.“ und „Tramadol 50 Tabs 1A Pharma TAB 50 St.“, beides also N3-Größen. Grund war ein erhöhter Bedarf einerseits durch den Urlaub des Patienten und andererseits durch den sich anschließenden Urlaub der Praxis.
Sollte besser ein Rezept über je zwei Packungen mit Sondervermerk angefordert werden oder können beide Rezepte mit einer Notiz „keine Doppelverordnung“ nach Rücksprache mit der Praxis in die Abrechnung gegeben werden?
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