APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir zwei identische Rezepte beliefern?

Wir haben in der Urlaubszeit zwei am selben Tag aus­gestellte identische Rezepte für einen Patienten erhalten über „Novaminsulfon 500 1A Pharma FTA 50 St.“ und „Tramadol 50 Tabs 1A Pharma TAB 50 St.“, beides also N3-Größen. Grund war ein erhöhter Bedarf einerseits durch den Urlaub des Patienten und andererseits durch den sich anschließenden Urlaub der Praxis.

Sollte besser ein Rezept über je zwei Packungen mit Sonder­vermerk angefordert werden oder können beide Rezepte mit einer Notiz „keine Doppel­verordnung“ nach Rück­sprache mit der Praxis in die Abrechnung gegeben werden?

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