Uns liegt ein Rezept über „Vigantol 1000 IE TAB 200 St PZN 13155690“ vor. Die verordnete Packung ist mit „ktP“ gekennzeichnet und daher nicht erstattungsfähig. Dürften wir auf diese Verordnung 1 x 100 Stück oder 2 x 100 Stück abgeben oder müsste das Rezept komplett geändert werden?
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