APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf dieses Rezept für den Sprechstundenbedarf beliefert werden?

Bei uns wurde ein Rezept für den Sprech­stunden­bedarf abgegeben (Thüringen).

Es ist verordnet:
„Fastjekt Autoinjektor PEN N1, Fenistil TRO N2 und Prednisolon 50 mg TAB N1“

Kann dieses „Allergie-Notfallset“ für den Sprech­stunden­bedarf so abgegeben werden?

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