Bei uns wurde ein Rezept für den Sprechstundenbedarf abgegeben (Thüringen).
Es ist verordnet:
„Fastjekt Autoinjektor PEN N1, Fenistil TRO N2 und Prednisolon 50 mg TAB N1“
Kann dieses „Allergie-Notfallset“ für den Sprechstundenbedarf so abgegeben werden?
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