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PFIZER INFORMIERT

Original vs. Import: Rabatt­arznei­mittel fließen nicht in die Import­quote

Da Rabatt­verträge immer häufiger auch Original- und Import­arznei­mittel betreffen, stellt sich mitunter die Frage, ob die Abgabe eines rabattierten Originals bzw. eines rabattierten Imports die Import­quote beeinflusst. Die Antwort liefert § 5 Abs. 3 Rahmen­vertrag: Dort ist geregelt, dass abgegebene Rabatt­arznei­mittel nicht bei der Ermittlung des zugrunde­liegenden Fertig­arznei­mittel­umsatzes berück­sichtigt werden und somit nicht in die Import­quote einfließen.1

Merke: Die Abgabe eines rabattierten Imports kommt der Import­quote nicht zugute. Dem­entsprechend belastet auch die Abgabe eines rabattierten Originals die Importquote nicht.

Hintergrund der Regelung ist, dass die verpflichtende Abgabe der rabattierten Original- und Import­arz­nei­mittel nicht zu einer Belastung der Import­quote führen soll. Dass Rabatt­arznei­mittel auch im Verhältnis von Original zu Importen vorrangig abzugeben sind, ist seit 2011 in § 5 Abs. 1 Rahmen­vertrag geregelt:

„Die Abgabe eines rabatt­begünstigten Arznei­mittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabatt­begünstigten importierten Arznei­mittels. § 4 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.“

Inflectra™ von Pfizer ist Rabatt­arznei­mittel für ca. 84 % der GKV-Versicherten

Das Original Inflectra™ (Infliximab) von Pfizer ist bei zahlreichen gesetzlichen Kranken­kassen rabatt­begünstigt.2 Da die Apotheke unter allen verfügbaren Rabattarznei­mitteln frei wählen darf und die Import­quote – wie beschrieben – vernachlässigt werden kann, stellt das rabattierte Original somit eine wirtschaftliche Abgabe­möglichkeit dar.1 Mit der Abgabe einer Inflectra™-Original­packung ist zudem sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusions­filter beiliegt.

» Übersicht der Rabattverträge

Jetzt aktualisiert: Abgabehilfe zu Inflectra™

Die aktualisierte DAP Abgabe­hilfe zu Inflectra™ bietet schnelle Hilfe bei vielen Abgabe­fragen, zum Beispiel zum Thema Original vs. Import.

» Zur Abgabehilfe Inflectra™

» Zur Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.