APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Neue Packungsgröße und jetzt liegt zweimal N2 über Nmax – ist eine Abgabe erlaubt?

Eine benachbarte Schwerpunktpraxis für ADHS stellt regelmäßig Verordnungen nach dem Muster „2 x Medikinet adult XX mg 50 Ret. Kps. N2 (!)“ aus. Bisher „trafen“ solche Verordnungsmengen den nicht mit einer Packungsgröße belegten N3-Bereich und waren daher abgabefähig.

Jetzt wurden die Packungsgrößen zu 50 Stück auf 52 Stück geändert. Damit käme man auf 104 Kapseln bei entsprechender Verordnung und damit über den N3-Bereich.

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Dürfen wir dann in solch einem Fall nur einmal eine N2-Packung abgeben?

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