APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Entsprechen diese Formalien einem Entlassrezept?

Wir bekommen immer wieder Rezepte aus der Uniklinik, bei denen die Betriebsstätten-Nummer unten rechts mit „57“ und oben links mit „75“ anfängt.

Wir sind verunsichert, weil es immer teure Medikamente sind.

1. Können wir solche Verordnungen beliefern?

2. Dürfen die Nummern unterschiedlich sein?

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

3. Handelt es sich hier um ein Entlassrezept, obwohl der Balken fehlt und die 4er bei der Arzt-Nr. fehlen? (In dem Fall dürfte man auch keine N3 abgeben)?

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