Wann muss die Sonder-PZN für die Nichtverfügbarkeit eines Importes aufgedruckt werden?
Wir haben eine allgemeine „Importfrage“:
Muss bei einer Importverordnung mit Firmenangabe auch dann eine Sonder-PZN gedruckt werden, wenn der verordnete sowie preisgünstigere Reimporte nicht verfügbar sind, aber dennoch im preisgünstigen Bereich (15/15-Regel) abgegeben wird (Voraussetzung: es besteht kein Rabattvertrag)?
Beispiel: Krankenkasse DAK (IK 101567995)
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Verordnet: Eligard 22,5 mg Abacus, PZN 10957667, nicht lieferbar