APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wann muss die Sonder-PZN für die Nicht­ver­fügbarkeit eines Importes aufgedruckt werden?

Wir haben eine allgemeine „Importfrage“:
Muss bei einer Import­­verordnung mit Firmen­­angabe auch dann eine Sonder-PZN gedruckt werden, wenn der verordnete sowie preis­­günstigere Re­importe nicht verfügbar sind, aber dennoch im preis­­günstigen Bereich (15/15-Regel) abgegeben wird (Voraus­setzung: es besteht kein Rabatt­­vertrag)?

Beispiel: Krankenkasse DAK (IK 101567995)

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Verordnet: Eligard 22,5 mg Abacus, PZN 10957667, nicht lieferbar

Abgegeben: Eligard 22,5 mg Orifarm, PZN 02878244, als preis­wertester liefer­barer Reimport

Wie verhält es sich bei den Primär­kassen in diesem Fall?

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