Wir haben ein Entlassrezept über „Blemaren N 50 Brausetabletten N2“ erhalten. Ein N1-Bereich ist definiert, aber nicht auf dem Markt. Laut den ergänzenden Regeln für Entlassrezepte ist bei den Ersatzkassen eine Abgabe möglich, wenn ein Vermerk und die Sonder-PZN draufgedruckt sind. Der Patient ist aber in einer Primärkasse versichert, wo keine Abgabe möglich ist. Was sollen wir hier tun?
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