DAP LEXIKON

Notdienst

Der Apotheken­not­dienst gewähr­leistet die Versorgung der Bevölkerung mit Arznei­mitteln rund um die Uhr außerhalb der geregelten Öffnungs­zeiten. Dieser Not­dienst gilt in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, von 6 Uhr bis 14 Uhr. Während dieser Zeiten kann eine zusätzliche Not- bzw. Nacht­dienst­gebühr von 2,50 Euro erhoben werden. Hat der Arzt auf dem Kassen­rezept das Feld „noctu“ angekreuzt, kann die Not­dienst­gebühr zu­lasten der gesetzlichen Kranken­kasse abge­rechnet werden.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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