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Der Apothekennotdienst gewährleistet die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln rund um die Uhr außerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Dieser Notdienst gilt in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr am Morgen. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, von 6 Uhr bis 14 Uhr. Während dieser Zeiten kann eine zusätzliche Not- bzw. Nachtdienstgebühr von 2,50 Euro erhoben werden. Hat der Arzt auf dem Kassenrezept das Feld „noctu“ angekreuzt, kann die Notdienstgebühr zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
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