Normbereiche orientieren sich auf Grundlage der Messzahlen an der Reichdauer der Therapie:
N1: Packungen für die Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung
Behandlungsdauer von 10 Tagen Messzahl +/- 20 %
N2: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 30 Tagen Messzahl +/- 10 %
N3: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 100 Tagen Messzahl - 5 %
Nützliche Links:
» Arbeitshilfe PackungsV
DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon