Wir beschäftigen uns gerade mit der Umstellung auf ein anderes BZ-Messgerät bei Versicherten der Ersatzkassen.
Die Umstellungsgebühr (35 Euro + MwSt.) beinhaltet ja die Beratung und Umstellung. Können wir trotzdem noch das Gerät, welches beispielsweise über den Großhandel bezogen wird, zusätzlich aufdrucken und abrechnen?
Denn in vielen Fällen ist die Umstellungsgebühr nicht kostendeckend.
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