APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man neben der Umstellungs­gebühr die Kosten für ein BZ-Messgerät abrechnen?

Wir beschäftigen uns gerade mit der Umstellung auf ein anderes BZ-Mess­gerät bei Versicherten der Ersatz­kassen.

Die Umstellungs­gebühr (35 Euro + MwSt.) beinhaltet ja die Beratung und Umstellung. Können wir trotzdem noch das Gerät, welches beispiels­weise über den Groß­handel bezogen wird, zusätzlich aufdrucken und abrechnen?

Denn in vielen Fällen ist die Umstellungs­gebühr nicht kosten­deckend.

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