Wir hatten unlängst eine importneutrale Verordnung über „Berotec N 100 µg DOS 1 St.“ zulasten einer GKV. Zusätzlich war eine PZN aufgedruckt, aus der man dann erkennen konnte, dass es ein Import sein sollte. Rabattverträge existierten nicht.
Nun ergibt sich folgende Frage: Ist mit der Angabe der PZN eines Imports ein Preisanker gesetzt oder darf hier auch das Original abgegeben werden, da nicht namentlich ein Hersteller angegeben ist?
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