APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
|
|
Wie ist mit dieser Verordnung über Blutzuckerteststreifen umzugehen?
Anhand der folgenden Verordnung ergeben sich für uns verschiedene Fragen:
Krankenkasse: AOK Plus (IK 107299005);
„Accu Check Aviva Testst - TTR (Reimport) 50 St.
Dosierung lt. Beilage“
Unsere Fragen dazu:
Muss bei Teststreifen/Medizinprodukten ein Reimport abgegeben werden, wenn der Arzt dies ausdrücklich aufschreibt? Würde sich daran etwas ändern, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz setzt? Im obigen Beispiel fehlt die Diagnose – besteht hier ein Retaxrisiko?
» Lesen Sie weiter
|
|
Alexander Raths – stock.adobe.com
|
|
|