APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man eigenmächtig die Darreichungsform ändern?

Einer unserer Kunden kam mit einer starken Binde­haut­entzündung aus der Augen­klinik und reichte folgendes Rezept ein:

Krankenkasse: Salus BKK (IK 105330168)

„Floxal EDO AT 1 Op
Floxal AS 1 Op“

Da wir nichts vorrätig haben, würden wir Ofloxacin Augentropfen (AT) (Rabatt­artikel) und Floxal Augensalbe (AS) mitgeben, aber keine Kombi­packung, da uns diese unwirtschaftlich erscheint.

Trueffelpix – stock.adobe.com

Reicht es nun, wenn „Akut­versorgung!“ mit Unterschrift und Datum auf das Rezept geschrieben wird, um eine Retaxation zu vermeiden?

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