DAP LEXIKON

Messzahl

Messzahlen sind Packungsgrößen von Arznei­mitteln, die sich an einer bestimmten Reich­dauer orientieren. Die Mess­zahlen werden in Norm­bereiche eingeteilt.

N1: Packungen für die Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung
Behandlungsdauer von 10 Tagen Messzahl + - 20 %

N2: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 30 Tagen Messzahl + - 10 %

N3: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 100 Tagen Messzahl - 5 %

Die größte Messzahl (Nmax) ist im N3-Bereich immer die Obergrenze des Normbereichs.
Die Messzahl im N1- und N2-Bereich ist immer in der Mitte des Bereichs.

Die Einteilung erfolgt durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information.

Laut § 1 PackungsV werden Messzahlen folgendermaßen definiert:

"(1) Fertigarzneimittel nach § 4 Absatz 1 des Arznei­mittel­gesetzes, die von einem Vertrags­arzt für Versicherte verordnet und zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung abgegeben werden können, erhalten ein Packungs­größen­kennzeichen entsprechend der Dauer der Therapie, für die sie bestimmt sind. Das Packungs­größen­kennzeichen wird bestimmt nach der Anzahl der einzelnen Anwendungs­einheiten, die in der Packung enthalten sind.“

» Packungsgrößenverordnung

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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