Anzeige

BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Wissenswertes zur Rabatt­vertrags­situation

Betaferon® (Wirkstoff: Interferon beta-1b) ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Im Handel sind vier verschiedene Packungs­größen, die in vollem Umfang erstattungs­fähig zulasten der Gesetzlichen Kranken­versicherung sind.

Betaferon®-Packungs­größen

  • 4 x 3 St. (PZN 00089833)
  • 1 x 14 St. (PZN 03415859)
  • 3 x 14 St. (PZN 03888977)
Abb.: Betaferon®, Quelle: Bayer

Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Kranken­kassen Rabatt­verträge abgeschlossen. Zwei Rabatt­verträge sind seit Anfang Februar 2017 aus­gelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Kranken­kassen in vielen Fällen weiterhin möglich.

Betaferon®-Abgabehilfe für die Apothekenpraxis

Um Apotheken­teams bei der Abgabe in der Apotheke zu unterstützen, bietet Bayer Vital in Kooperation mit dem DeutschenApothekenPortal eine Betaferon®-Abgabehilfe an. Ein Fließschema vermittelt auf einen Blick die richtige Vorgehens­weise bei der Rezept­belieferung, ausgehend von einer Betaferon®-Verordnung unter Berück­sichtigung der Rabatt­vertrags­situation:


1 Rahmenvertrag über die Arznei­mittel­versorgung gemäß § 129 SGB V
Abb.: Ausschnitt aus der Betaferon®-Abgabehilfe, Stand: 01.06.2018, Quelle: DAP


Diese zeigt, dass ausgehend von einer Verordnung über das Betaferon®-Original dieses auch dann abgegeben werden kann, wenn ein Alternativ­arznei­mittel nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages rabattiert ist. Wenn beispielsweise ein MS-Patient mit seiner bisherigen Therapie versorgt werden, soll, kann unter Anwendung von Pharma­zeutischen Bedenken das verordnete Betaferon® beliefert werden.

Die richtige Vorgehens­weise zur Anwendung von Pharma­zeutischen Bedenken und weitere Informationen zum Produkt liefert die Betaferon®-Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe

» Zur Fachinformation