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Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen. Zwei Rabattverträge sind seit Anfang Februar 2017 ausgelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Krankenkassen in vielen Fällen weiterhin möglich.
Betaferon®-Abgabehilfe für die Apothekenpraxis
Um Apothekenteams bei der Abgabe in der Apotheke zu unterstützen, bietet Bayer Vital in Kooperation mit dem DeutschenApothekenPortal eine Betaferon®-Abgabehilfe an. Ein Fließschema vermittelt auf einen Blick die richtige Vorgehensweise bei der Rezeptbelieferung, ausgehend von einer Betaferon®-Verordnung unter Berücksichtigung der Rabattvertragssituation:
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 SGB V Abb.: Ausschnitt aus der Betaferon®-Abgabehilfe, Stand: 01.06.2018, Quelle: DAP
Diese zeigt, dass ausgehend von einer Verordnung über das Betaferon®-Original dieses auch dann abgegeben werden kann, wenn ein Alternativarzneimittel nach Anlage 1 des Rahmenvertrages rabattiert ist. Wenn beispielsweise ein MS-Patient mit seiner bisherigen Therapie versorgt werden, soll, kann unter Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken das verordnete Betaferon® beliefert werden.
Die richtige Vorgehensweise zur Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken und weitere Informationen zum Produkt liefert die Betaferon®-Abgabehilfe.
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