Aktuelle Kurzumfrage

Thema: BtM-Gebühr bei Substitutionsrezepten mit mehreren Abgabezeitpunkten (Take-Home und Sichtvergabe)

Im Rahmen der Substitutions­therapie kann der behandelnde Arzt patienten­individuelle Zeitpunkte zur Abgabe von Teilmengen bzw. zum Sichtbezug festlegen. Das heißt, dass sich zum Beispiel Take-Home und Sichtvergabe abwechseln können. Wird das Rezept in mehreren Etappen beliefert, so kann nach unserer Auffassung (DAP) für jede Abgabe die BtM-Gebühr berechnet werden. Krankenkassen sind jedoch zum Teil der Meinung, dass die BtM-Gebühr nur einmal pro Rezept zu berechnen ist.

Wie rechnen Sie die BtM-Gebühr bei Rezepten mit mehreren Abgabe­zeit­punkten (Take-Home, Sichtvergabe) im Rahmen der Substitutions­therapie ab?

 

 

 


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