Im Rahmen der Substitutionstherapie kann der behandelnde Arzt patientenindividuelle Zeitpunkte zur Abgabe von Teilmengen bzw. zum Sichtbezug festlegen. Das heißt, dass sich zum Beispiel Take-Home und Sichtvergabe abwechseln können. Wird das Rezept in mehreren Etappen beliefert, so kann nach unserer Auffassung (DAP) für jede Abgabe die BtM-Gebühr berechnet werden. Krankenkassen sind jedoch zum Teil der Meinung, dass die BtM-Gebühr nur einmal pro Rezept zu berechnen ist.
Wie rechnen Sie die BtM-Gebühr bei Rezepten mit mehreren Abgabezeitpunkten (Take-Home, Sichtvergabe) im Rahmen der Substitutionstherapie ab?