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Tagesfrage

SVA Rezepte

Eine Kundin ist aus Italien auf Besuch in Deutschland und erhält Medikamente auf GKV-Rezept verordnet.
Angegebene Krankenkasse: „AOK Rheinland/ Hamburg /SVA“

Gelten entsprechend die Rabattverträge der AOK?

Und werden die verordneten Arzneimittel von der AOK erstattet?

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