Eine Kundin ist aus Italien auf Besuch in Deutschland und erhält Medikamente auf GKV-Rezept verordnet.
Angegebene Krankenkasse: „AOK Rheinland/ Hamburg /SVA“
Gelten entsprechend die Rabattverträge der AOK?
Und werden die verordneten Arzneimittel von der AOK erstattet?
» Lesen Sie weiter