ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA® ist für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert

HUMIRA® ist für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten bzw. für die Versicherten von 107 gesetzlichen Kranken­kassen rabattiert (Übersicht unter www.humira.de/rabattvertraege). Deshalb kann es in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden.

Beispiel: AOK Rheinland/Hamburg

Da ein Rabattvertrag für das Original HUMIRA® von AbbVie besteht, ist dieses vorrangig vor einem verordneten nicht rabattierten Import abzugeben.1

Weitere Tipps zur Rezeptbelieferung:

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.