BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Richtige Rezept­belieferung unter Berück­sichtigung der Rabatt­vertrags­situation

Das Biological Betaferon® (Wirkstoff Interferon beta-1b) der Firma Bayer Vital GmbH ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen und für über 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert. Seit Anfang Februar dieses Jahres sind zwei Rabatt­verträge ausgelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Kranken­kassen weiterhin möglich. Das folgende Praxisbeispiel verdeutlicht, wie es geht.

Praxisbeispiel

Ein Patient legt Ihnen in der Apotheke folgende Verordnung (KK AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505) vor:


Der Arzt hat kein Aut-idem-Kreuz gesetzt und die Apotheken­software zeigt an, dass ein alternatives Rabatt­arzneimittel nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages abgegeben werden müsste. Aus der Kunden­karte des Patienten geht hingegen hervor, dass der Patient immer mit dem verordneten Betaferon® versorgt worden ist. Es stellt sich die Frage, wie die Apotheke den Patienten ohne Rezept­änderung weiterhin mit Betaferon® beliefern kann.

Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden

Mit Pharmazeutischen Bedenken hat der Apotheker die Möglichkeit, den Austausch auf ein Rabatt­arzneimittel zu vermeiden, wenn er dadurch (nach Beratung) den Therapieerfolg oder die Arzneimittel­sicherheit gefährdet sieht. Dazu muss der Apotheker die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken und eine stichpunkt­artige Begründung für Pharma­zeutische Bedenken auf dem Rezept vermerken (inkl. Datum und Hand­zeichen).


Abb.: Rezeptbeispiel einer Betaferon®-Verordnung mit Pharmazeutischen Bedenken

Service

Die Abgabehilfe zu Betaferon® gibt wichtige Hinweise zur Rabatt­vertrags­situation und zur richtigen Rezept­belieferung, insbesondere im Hinblick auf eine gleich­bleibende MS-Therapie.

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