Einer unserer Ärzte verordnet Foster gerne doppelt und macht dies mit dem Vermerk „2 Packungen“ kenntlich.
Ein Rezept sieht dann beispielsweise so aus:
„Foster 100/6 µg 120 HUB, Import DOS 2 St. N3
Foster 100/6 µg 120 HUB, Import DOS 2 St. N3
2 Packungen”
Ist dies als Sondervermerk nach Rahmenvertrag ausreichend?
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