APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie muss ein Vermerk bei Verordnung von mehreren Packungen aussehen?

Einer unserer Ärzte verordnet Foster gerne doppelt und macht dies mit dem Vermerk „2 Packungen“ kenntlich.
Ein Rezept sieht dann beispielsweise so aus:

„Foster 100/6 µg 120 HUB, Import DOS 2 St. N3
Foster 100/6 µg 120 HUB, Import DOS 2 St. N3
2 Packungen”

Ist dies als Sondervermerk nach Rahmenvertrag ausreichend?

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