APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was ist für die Berechnung der Höchstmengen bei BtM-Pflastern maßgeblich?

Wir haben eine Frage zum BtM-Recht: Was muss man berück­sichtigen, wenn man die Höchst­verschreibungs­mengen bei BtM-Pflastern ermitteln möchte? Gilt die Beladungs- oder die Freisetzungs­menge als Berech­nungs­grundlage? Da man unterschiedliche Beladungs­mengen nicht gegen einander aus­tauschen darf, würden wir zur Beladungs­menge tendieren, sind uns aber nicht ganz sicher.

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