APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wann muss ein Sondervermerk zur Stückelung auf ein Rezept?
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Uns liegt eine Verordnung über „2 x Taflotan 15 µg/ml Augentropfen N2“ zulasten der AOK Niedersachsen vor.
Da es sich um eine Normgrößenverordnung ohne Stückzahl handelt, wäre die Abgabe von zwei Packungen in unseren Augen grundsätzlich möglich. Allerdings fehlt der ärztliche Sondervermerk auf dem Rezept. Auf Nachfrage gab der Augenarzt an, dass ihm gesagt wurde, dass nur bei Stückzahlverordnungen ein Sondervermerk erforderlich sei, nicht jedoch bei Normgrößenverordnungen. Was meinen Sie dazu?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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