APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine Klinikpackung als Sprechstundenbedarf abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept für den Sprech­stunden­bedarf (Radiologe mit Kassen­zulassung) erhalten, worauf „Alupent 50 x 10 ml IFK (PZN 01282348)“ verordnet ist.

Der Großhandel hat uns direkt an den Hersteller verwiesen. Dort hat man ohne weitere Rückfragen die Bestellung aufgenommen. Nun haben wir festgestellt, dass es sich um eine Klinik­packung handelt, die wir nicht beliefern dürfen! Wie ist die rechtliche Lage?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com