APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir ein Duplikat beliefern?

Wir haben ein Rezept erhalten über „Tecfidera 240 mg 12 Wochen 168 St“.

Der Arzt hat darauf den Vermerk „Duplikat“ aufgebracht. Wir meinen eigentlich, dass dieser Vermerk kein Grund mehr für eine Retaxation sein darf, sind uns aber auf­grund des hohen Preises unsicher.

Können wir das Rezept abrechnen?

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