Die rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) unterliegt einer besonderen Sorgfalts- und Beratungspflicht.
In der Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer werden ausführliche Hinweise für die Beratung und Abgabe in der Apotheke zusammengefasst, um die Qualität der Beratung sicherzustellen. Unter anderem geht es dabei auch um die Abgabe von Notfallkontrazeptiva an Minderjährige.
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Wie gehen Sie vor?
Empfehlen Sie Minderjährigen (< 18 Jahre) bei der Nachfrage nach einem Notfallkontrazeptivum einen Arztbesuch?