Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Abgabe von Notfallkontrazeptiva an Minderjährige

Die rezeptfreie Abgabe von oralen Notfall­kontrazeptiva („Pille danach“) unterliegt einer besonderen Sorgfalts- und Beratungs­pflicht.
In der Handlungs­empfehlung der Bundes­apotheker­kammer werden ausführliche Hinweise für die Beratung und Abgabe in der Apotheke zusammengefasst, um die Qualität der Beratung sicherzustellen. Unter anderem geht es dabei auch um die Abgabe von Notfall­kontrazeptiva an Minderjährige.

» Zur Handlungs­empfehlung der Bundesapotheker­kammer

Wie gehen Sie vor?

Empfehlen Sie Minderjährigen (< 18 Jahre) bei der Nachfrage nach einem Notfall­kontrazeptivum einen Arztbesuch?

 

 

 

 

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